Wann werde ich im Kindergarten aufgenommen?

In der Regel befinden sich Kinder rund um das 3. Lebensjahr in einer Entwicklungsphase, in der sie immer mehr Interesse an ihrer Umwelt zeigen und zunehmend nach Eigenständigkeit streben. Die Aufnahme eines Kindes in die Regelgruppe ist daher ab dem vollendeten 3. Lebensjahr möglich. Es ist günstig, wenn das Kind bereits über eine gewisse Selbständigkeit in der Alltagsroutine verfügt. Wird auch eine alterserweiterte Gruppe und / oder Integrationsgruppe in unserer Einrichtung angeboten, gelten jeweils auch andere Bestimmungen.

 

Für die Aufnahme wird folgende Reihung berücksichtigt:

  • Kinder, deren ordentlicher Wohnsitz in Langenstein ist
  • Kinder, die nach ihrem Alter dem Schuleintritt am nächsten stehen
  • Kinder, bei denen aus sozialen oder erzieherischen Gründen der Besuch günstig erscheint
  • Kinder, deren Eltern berufstätig sind
  • Kinder, die unseren Kindergarten bereits einmal besucht haben
  • Einzelkinder
  • Kinder, die in der Pfarre St. Georgen/Gusen wohnhaft sind

Damit ein guter Start gelingen kann, ist es günstig, wenn sich die Eltern schon vor dem Eintritt mit dem Kindergarten auseinandersetzen und ihr Kind auf die neue Lebenssituation vorbereiten. Den ersten Kontakt stellen wir beim Anmeldegespräch her. Dieses Gespräch findet jährlich an den Anmeldetagen für das folgende Kindergartenjahr statt. Für die Anmeldung sind persönliche Daten (Geburtsurkunde, Sozialversicherungsnummer, Impfbescheinigung und Bankverbindung) mitzubringen. Um ein gutes Zusammenwirken zu ermöglichen, bieten wir weiters einen Informationsabend mit der Leiterin und den Kindergartenpädagoginnen an.


Wann werde ich in die Krabbelstube aufgenommen?

Die Kinder für die Krabbelstube können 1,5 Jahren aufgenommen werden und bleiben bis zum dritten Geburtstag in der Krabbelstube und wechseln anschließend in eine Kindergartengruppe im Haus.

 

Die Besuchszeiten ihres Kindes können je nach ihren Bedürfnissen flexibel gestaltet werden. Das Angebot der Krabbelstube richtet sich an berufstätige Eltern.